Rahmenbedingungen
RAHMENBEDINGUNGEN. ERSTENS: Reservierungen werden nur bestätigt, wenn die Mindestvorauszahlung von 20% der entsprechenden Reservierung bezahlt wurde, die nur für die angegebenen Personen und Daten gültig ist. Unter Vorbuchung versteht man den Zeitpunkt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde mündlich oder schriftlich seine Absicht bestätigt, das Haus zu mieten, bis zur Zahlung von 20% des Gesamtbetrags, die vor zwei Tagen nach der Vorreservierung wirksam werden muss. Die Stornierung der Reservierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Belegungsdatum führt zum Verlust des bezahlten Betrags und könnte die Zahlung des ausstehenden Betrags verlangen, wenn sie 1 Tage vor der Einreise erfolgt. Für den Fall, dass die Reservierung aufgrund höherer Gewalt von Casa Rural La Chirumba storniert wird, wird der Betrag vollständig zurückerstattet und alles Mögliche unternommen, um eine alternative Unterkunft zu finden, wenn der Kunde dies wünscht. ZWEITENS: Am Eingang des Hauses wird der Rest des Aufenthaltsbetrags und eine Kaution von 200 Euro gezahlt, die am Ausgang hinterlegt wird, wenn keine Schäden oder zusätzliche Reinigungs- und / oder Konditionierungskosten anfallen. DRITTENS: In der Regel werden nicht mehr Personen als die in diesem Vertrag festgelegten Personen zugelassen. Wenn eine größere Anzahl von Personen untergebracht werden muss, muss die Unterkunft benachrichtigt werden, um ihre Unterkunft zu genehmigen. Wenn diese Ausnahme nicht zulässig ist und der Kunde immer noch die festgelegte Grenze überschreitet, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen und die Räumung des Hauses und seiner Einrichtungen ohne jegliche Art von wirtschaftlicher Entschädigung zu verlangen. VIERTENS: Die Check-in-Zeit ist um 16:00 Uhr und die Check-out-Zeit um 12:00 Uhr. Der Vertrag wird automatisch ohne vorherige Ankündigung an dem Datum und der Uhrzeit gekündigt, die auf dem ersten Blatt des Vertrags angegeben sind. Diese Zeiten können jedoch auf Anfrage des Kunden geändert werden und wenn die Ankunft neuer Kunden dies zulässt. Wenn die Erlaubnis erteilt worden wäre, nach der vereinbarten Zeit zu gehen, und es keine solche Abreise gibt, würde ein Plus von 100 Euro für eine nicht vereinbarte Zeiterhöhung und für die Arbeit des Reinigungs- und Wartungspersonals gezahlt; Auf jeden Fall das Haus am Tag der Abreise verlassen zu müssen. In jedem Fall wird der Kunde das Haus zur vereinbarten Zeit räumen und die Schlüssel an den Manager-Vermieter des Landhauses zurückgeben. FÜNFTENS: Haustiere sind nicht erlaubt: Hunde, Katzen, Vögel oder andere Haustiere, aus hygienischen Gründen im Haus, es sei denn, dies wurde zum Zeitpunkt der Buchung ausdrücklich schriftlich genehmigt und bequem in den zusätzlichen Beobachtungen auf der ersten Seite dieses Dokuments beschrieben. SECHSTENS: Die Miete beinhaltet: Bettwäsche und Handtücher (Bettwäsche und Handtücher), Verbrauch von fließendem Wasser und Strom, Geräte, Geschirr, Besteck, Glaswaren, Küchenutensilien, Reinigungsmittel, Möbel und Reinigung vor Ihrer Einreise. Während des Aufenthaltes erfolgt die Reinigung auf Kosten des Kunden-Mieter-Buchers. Für den Fall, dass das Haus mit Schäden oder in schlechtem Zustand der Sauberkeit und Ordnung zurückgegeben wird, wird die gelieferte Kaution einbehalten, wobei der Manager-Vermieter die Befugnis hat, rechtliche Schritte gegen den Kunden-Mieter-Bucher einzuleiten. Es wird eine vollständige Bestandsaufnahme der Ausstattung und des Habsels des Landhauses durchgeführt, die diesem Vertrag beigefügt ist. SIEBTENS: Der Eigentümer als Verwalter-Vermieter des Landhauses "La Chirumba" kann den Vertrag automatisch kündigen, ohne dass dies ein Grund für die Rückerstattung von Beträgen oder Anleihen oder eine Entschädigung ist, in den folgenden Fällen: 1.- Überschuss an unbefugten Bewohnern, die in der dritten Klausel beschrieben sind. 2.- Die Abtretung oder Untervermietung aller oder eines Teils dessen, was Gegenstand dieses Vertrages ist. 3.- Nehmen Sie Möbel außerhalb des Inneren des Landhauses: Tische, Stühle, Fernseher, Sachen usw. 4.- Nichteinhaltung der üblichen Regeln der Urbanität, Hygiene, Koexistenz oder öffentlichen Ordnung. 5.- Unsachgemäße, unangemessene oder fahrlässige Nutzung der Einrichtungen oder der Geräte, die sie integrieren.